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Platzordnung

Herzlich Willkommen auf dem Platz der Spraitbacher Hundefreunde

Wie in jeder Gemeinschaft, muss es auch hier bei uns bestimmte Regeln geben um möglichst jedem Einzelnen einen gefahrlosen und harmonischen Aufenthalt auf unserem Gelände zu ermöglichen.

Für alle Hunde, die auf dem Gelände geführt werden, ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung erforderlich.

 

Jeder Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hund dauerhaft über einen ausreichenden Impfschutz verfügt. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen. Der Hund darf keine ansteckenden Krankheiten und keinen Parasitenbefall wie Flöhe oder Läuse haben. Das Tragen von Stachel- oder Korallenhalsbändern, sowie das Mitbringen und Tragen von Elektroreizgeräten (Tele - Tact) oder andere tierschutzrechtlich bedenkliche Hilfsmittel sind auf dem Hundeplatz strengstens verboten. (TierSchG §3, Abs. 5 und 11). Läufige Hündinnen dürfen das Übungsgelände nur nach vorheriger Absprache mit dem Übungsleiter betreten.

 

Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Übungsplatzes ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu lösen. Sollte Ihr Hund doch einmal auf dem Übungsplatz sein großes Geschäft verrichten, so ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Verunreinigung umgehend zu beseitigen und in den dafür vorhergesehenen Behälter zu entsorgen. Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen. Die Möglichkeit die Hunde frei laufen zu lassen ist eine Besonderheit des Vereins. Die Entscheidung darüber liegt beim Übungsleiter. Jeder Hundehalter ist jedoch verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten und haftet für eventuelle Sach- und Personenschäden.

 

Um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist den Anordnungen der Ausbildungs- und Übungsleiter Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadt- oder Ausbildungsgängen außerhalb des Platzes. Der Verein haftet nicht für Personen- oder Sachschäden während und außerhalb der Trainingszeiten.

 

Die Einrichtung und Geräte des Vereins stehen allen Teilnehmern während des Übungsbetriebs zur Verfügung. Über die sinngemäße und richtige Benutzung entscheiden die Übungsleiter. Ohne Übungsleiter oder einen seiner Beauftragten ist das Arbeiten mit den Geräten aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. Nach Beendigung der Übungen sind die Übungsleiter für das Aufräumen der Geräte verantwortlich. Die Geräte sind nur für Hunde bestimmt, sie dürfen nicht z. B. als Turngeräte für Kinder zweckentfremdet werden. Im alkoholisierten Zustand ist das Betreten des Platzes nicht gestattet.

 

Das Tragen von Waffen jeglicher Art ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder! Mit Aufnahme in den Verein erkennt jedes Mitglied diese Platzordnung an. Dies gilt auch für Besucher während des Platzaufenthaltes.

 

Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich die Vorstandschaft angemessene Maßnahmen vor. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner erfolgreiche, gesellige und erholsame Stunden in unserem Verein.

 

Ein offenes Miteinander ist uns wichtig. Sollte einmal etwas nicht so laufen, wie Sie es sich vorstellen, sprechen Sie uns bitte darauf an.

 

gez. Spraitbacher Hundefreunde e.V. Hirenbachstrasse 73565 Spraitbach

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